Die Versicherungen sind vom Ausstellungsdatum exakt einen Monat Gültig nach Ablauf dieses Monats muss die Versicherung durch den Versicherungsnehmer Eigenständig in Absprache mit der Uniklinik Köln verlängert werden.
Eine Kündigung der Versicherung ist nicht extra Notwendig durch die Laufzeit von einen Monat wird die Versicherung Automatisch Beendet
Nach dem Abschluss der Versicherung ist eine Vorzeitige Vertragskündigung nicht möglich um Versicherungsbetrug entgegen zu wirken
1. Vertragsgegenstand
Diese AGB regeln die Bedingungen für die Versicherungen zwischen dem Uniklinikum Köln und dem Versicherungsnehmer.
2. Versicherungsleistungen
Der Versicherungsanbieter übernimmt medizinische Kosten gemäß den festgelegten Abdeckungen:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Teilweise Übernahme nach geltenden Prozentsätzen siehe oben.
Private Krankenversicherung (PKV): Vollständige Übernahme aller medizinischen Kosten laut Tarif.
3. Versicherungspflicht & Beiträge
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich zur monatlichen Zahlung der Versicherungsprämien während der Laufzeit seiner Versicherung.
Die Beiträge können sich durch gesetzliche Anpassungen oder individuelle Gesundheitszustände ändern.
4. Kostenübernahme & Eigenanteile
Leistungen werden gemäß den Tarifbedingungen erstattet.
Eigenanteile sind durch den Versicherungsnehmer zu tragen und werden nicht rückerstattet.
5. Ausschlüsse & Sonderregelungen
Nicht erstattungsfähig sind:
Kosmetische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit
Behandlungen außerhalb des Leistungsrahmens
Selbstverschuldete Gesundheitsschäden (z. B. fahrlässige Unfälle), Dienstunfälle während einer Krankschrift
6. Kündigung & Vertragsänderung
Die Kündigung der Versicherung ist innerhalb von 1 Monat möglich.
Änderungen der Versicherungsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Mitteilung über den Email-Verteiler des Klinikums.
7. Datenschutz & Haftung
Persönliche Daten werden gemäß Datenschutzrichtlinien verarbeitet und geschützt.
Der Versicherungsanbieter haftet nicht für indirekte oder durch Drittanbieter verursachte Schäden.
8. Schlussbestimmungen
Diese AGB treten mit Vertragsabschluss in Kraft. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.